Stationäre Einrichtungen und soziale Dienste erbringen in der Praxis häufig ihre Leistungen, ohne dass die hierbei entstehenden Kosten von den zuständigen Sozialversicherungsträgern bzw. Trägern der Sozialhilfe vorher übernommen werden. In der Praxis zeigt sich dabei, dass zum Teil über Wochen und Monate Leistungen mit dem entsprechenden Aufwand erbracht werden und im Anschluss die Kosten von den jeweils zuständigen öffentlichen Kostenträgern nicht, nur teilweise oder nur verzögert ausgeglichen werden.
Das Seminar soll eine Übersicht über die zugrunde liegenden rechtlichen Problemstellungen vermitteln und konkrete praktische Handlungsmöglichkeiten vorstellen und einüben, in der Praxis schnell und effizient Kostenübernahmeansprüche durchzusetzen.
Öffentlich-rechtliche Ansprüche auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB)
- Das Sozialversicherungsrechtliche Dreiecksverhältnis als Grundlage der Rechtsbeziehungen im Sozialrecht
- Ansprüche der Einrichtungsträger
- Ansprüche der Leistungsempfänger
- Grundzüge des Sozialverwaltungsverfahrens einschließlich des Widerspruchsverfahrens
- Gerichtlicher Rechtsschutz im Hauptsache- und einstweiligem Anordnungsverfahren
Vortrag und Darstellung, Gruppenarbeit, praktische Übungen